Rechtsanwalt Unternehmensrecht Erkrath
Unternehmensrecht – komplexe Summe verschiedener Rechtsgebiete
Sie möchten ein Unternehmen gründen? Die Rechtsform Ihres Unternehmens ändern? Ihr Unternehmen an die Nachfolgegeneration übergeben? Oder haben Sie einfach Beratungsbedarf bei Fragen zur Steuerplanung, Betriebsoptimierung oder Beschaffung von Fördermitteln? Das sind nur einige der Fragen, die im Zusammenhang mit dem Unternehmensrecht gestellt werden können.
Unternehmensrecht ist einer der schwierigsten Rechtsgebiete, da es aus einem Querschnitt des Handelsrechts, Arbeitsrechts, Steuerrechts, Konzernrechts, Kartellrechts und Wettbewerbsrechts gebildet wird.
Vereinfacht ausgedrückt, ist das Unternehmensrecht das Rechtsgebiet zur Führung, des Verkaufs und der Rechtsstellung des Unternehmens.
Handelsrechtlich gesehen ist ein Unternehmen eine organisierte Einheit sachlicher und personeller Mittel, mittels derer ein Unternehmensträger selbständig und auf eine gewisse Dauer angelegt, am Markt auftritt. Das Unternehmen besteht aus Vermögenswerten, das heißt Sachen, Rechte und sonstigen Werte; eine Zusammenfassung von Kapitalgebern und Arbeitnehmern; und eine am Markt auftretende wirtschaftliche Einheit, die von einem Unternehmensträger betrieben wird.
Obwohl das Unternehmen eine wirtschaftliche Einheit ist, ist es kein Rechtssubjekt. Nur der Unternehmensträger ist Zuordnungssubjekt aller Rechte und Pflichten eines Unternehmens.
Unsere Kanzlei berät Sie in folgenden Bereichen des Unternehmensrechts:
- Unternehmensgründung
- Investitionsplanung und Finanzierung
- Unternehmensorganisation
- Betriebsoptimierung
- Vertragsverhandlung und Vertragsgestaltung
- Projektplanung
- Buchhaltung
- Steuerplanung
- Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht
- Beratung bei Gesellschafterwechsel sowie bei Kauf und Verkauf von Anteilen
- Umwandlung von Gesellschaften
- Verkauf und Übertragung eines Unternehmens
- Liquidation von Unternehmen
- Kapitalerhöhung und Kapitalsenkung